|
|
 |
 |
 |
 |
|
|
Zuchtordnung
|
|
Zum Ablauf
|
Um größtmögliche Sicherheit für die Welpenkäufer zu garantieren, sind dem Züchter einige Rahmenbedinungen auferlegt, die er erfüllen muß und die durch vom Club beauftragte Zuchtwarte bzw. der Zuchtbuchstelle überwacht werden. Dem Zuchtwart kommt hier eine zentrale Rolle zu. Zuchtwarte sind erfahrene aktive Züchter, die das notwendige Hintergrundwissen haben, um bei Bedarf beratend und unterstützend tätig zu sein. Zunächst einmal wird er aktiv, wenn ein Neuzüchter eine Zuchtstättenabnahme beantragt. Der Zuchtwart untersucht, ob die Gegebenheiten für eine optimale Aufzucht der Welpen gegeben sind und er beurteilt die Haltung und den Zustand der Hunde. Nach erfolgter Zwingerabnahme muß der Züchter für alle Hunde zunächst die offizielle Zuchtzulassung durchführen. Mit der offiziellen Zuchtzulassung und der Abnahme der Zuchtstätte darf dann der Züchter erst züchterisch tätig werden. Der Wurf wird in den ersten drei Tagen und vor Abgabe an die neuen Welpenbesitzer vom Zuchtwart kontrolliert. Er prüft dabei die Sauberkeit, Umfeldbedingungen, den Zustand der Mutterhündin, ob die Welpen entwurmt, geimpft und augenuntersucht wurden, ob die Welpen gut sozialisiert sind und ob sie evtentuelle zuchtausschließende Fehler wie Knickruten oder Fehlfarben haben. Jeder Welpe erhält ein eigenes Abnahmeprotokoll, welches als Durchschlag an den neuen Welpenbesitzer geht. Es ist Pflicht, dass jeder Welpen gechipt wird.
|
Auszüge aus der Zuchtordnung
|
Präambel
Aufgabe des Club für Australian Shepherd Deutschland (CASD) ist es, den Australian Shepherd in seiner typischen, im FCI - Standard Nr. 342 beschriebenen Form zu erhalten. Das Zuchtziel ist durch die Ras-sekennzeichen in den Standards der FCI festgelegt. Die Zuchtbestimmungen dienen dem Schutz der Rasse und der Zuchttiere, dem Ruf des CASD und der Züchter sowie dem Interesse der Käufer. Erbliche Defekte und Krankheiten werden im Zuchtbuch erfaßt, bewertet und in Zusammenarbeit mit den Züchtern planmäßig züchterisch bekämpft sowie deren Entwicklung ständig aufgezeichnet.
Schutz der Zuchthunde: Mindestalter Rüden für Zuchteinsatz: 18 Monate Mindestalter Hündinnen für Zuchteinsatz: 24 Monate Häufigkeit der Zuchtverwendung bei Hündinnen mindestens 365 Tage Pause bis zu nächsten Bedeckung Höchstalter für Zuchthündinnen: vollendetes 8. Lebensjahr Anzahl der Würfe pro Zuchtstätte: 4 Würfe p.a. - weitere Rassen in der Zuchtstätte werden angerechnet Zeitgleiche Würfe:
Sind zu vermeiden Zwingerhaltung verboten
Voraussetzungen für die Zuchtzulassung:
- Mindestalter 15 Monate - HD-Untersuchung eines anerkannten FCI-Auswerters - Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten eine Opthalmologen des Dortmunder Kreises - Wiederholung der Augenuntersuchung im jährlichen Turnus durch einen Opthalmologen des DOK - Zwei Ausstellungsergebnisse mit mind. "Sehr Gut" zweier verschiedener deutscher Richter
Ab 1.1.2009 kann die Zuchtzulassung nur noch über Körveranstalltungen des CASD erlangt werden. Zugangsvoraussetzung zur Körung ist der Nachweis eines Ausstellungsergebnisses mit mindestens "Sehr Gut". Es gelten dabei Ergebnisse ab der Jugendklasse und auch von ausländischen Richtern.
|
|
|
Sie haben Interesse Züchter im CASD zu werden? Sie können sich gerne bei der Leiterin unseres Züchtergremiums informieren:
Petra Rosenberger - Nordstr. 134 - 26842 Ostrhauderfehn - Tel. 04952-6586 - Mail: shawneeaussies1@aol.com
|
PDF Downloads
|
Die Zuchtordnung im Detail [88 KB]
Die Mindesthaltungsbedingungen im Detail [32 KB]
Gesundheitsfond [15 KB]
|
|
 |